Abrechnung von Fahrtkosten
Spielregeln
- Generell gilt: Ohne Vorlage von Belegen – keine Rückerstattung!
- Wir erstatten die Kosten erst NACH der Schulungsteilnahme. Die Abrechnung musst du über ((dieses Formular)) machen und es bis spätestens vier Wochen nach Schulungsende an die Geschäftsstelle schicken. Nach dieser 4-Wochen-Frist behalten wir eine Gebühr von 50 Euro ein. Wenn die Kostenabrechnung niedriger ist, den Gesamtbetrag. Nach acht Wochen erstatten wir nichts mehr.
- Das Fahrtkostenformular wendet die Fahrtkostensätze (s. unten) automatisch an.
- Wenn du keiner baden-württembergischen Sektion angehörst, ist die Fahrtkostenerstattung auf maximal 100 Euro gedeckelt.
- Schweizer Franken: Rechen wir zu einem Umrechnungskurs von 1:1 ab. Möchtest du eine Erstattung zum Umrechnungswert, musst du den entsprechenden Wechselkurs nachweisen (Screenshots oder Bankbelege).
Anleitung zum digitalen Formular
Fülle es online aus, speichere es als PDF und unterschreibe es digital. Hattest du weitere Auslagen? Trage die Kosten in das Formular ein und scanne die Belege ein. Sende dann das unterschriebene Formular inklusive aller eingescannten Belege (Auslagen, Fahrkarten) an: info@jdav-bw.de
Alles zu Zeitkarten
Deutschland-Ticket, Jugendticket, …
- Um Kosten für das Deutschland-Ticket oder sonstige Monatsabos abzurechnen, fülle ((diese Tabelle)) aus, erstelle Screenshots des "eigentlichen Ticketpreises" und schicke alles zusammen mit dem digitalen Formular (s. oben) an: info@jdav-bw.de
- "Eigentlichen Ticketpreis" ermitteln: Dieser entspricht einem Nahverkehrsticket mit BahnCard 50 für die gefahrene Strecke. Diese Kosten erstatten wir dir, gedeckelt bei den Kosten deiner Zeitkarte.
Tipp
Die BahnCard 50 anzuschaffen lohnt sich oft! Sie kostet für Personen unter 27 Jahren nur 79,90 Euro (Stand 2026). Zusammen mit eurem BahnCard-Gutschein von 26 Euro, den ihr in der Geschäftsstelle beantragen könnt, müsst ihr dann wirklich nicht mehr viel zahlen, um das ganze Jahr über nur den halben Fahrpreis zu zahlen.

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Alles zur Autoanreise
- Wir erstatten gemäß Beschluss
der LJV 2026 in Tübingen keine PKW-Fahrtkosten mehr. Ausnahmen sind
möglich, wenn du sie begründest. Fülle dazu VOR Beginn der Schulung dieses
Formular aus. Nach der Schulung kannst du deine Fahrtkosten
über das digitale Fahrtkostenabrechnungsformular bei uns einreichen.
Dies gilt NICHT, wenn in den Voraussetzungen der Schulung eine Anreise mit ÖV vorgegeben ist. Dann erstatten wir nur die ÖV-Kosten. - [Der vollständige Beschluss der LJV 2026 mit Begründung ist auf unserer Webseite bei unseren Positionen zu finden.]
- Fahrzeugmiete: Wenn ihr mit den Teamenden besprecht, ein Fahrzeug zu mieten (z. B. Sektionsbus, Stadtmobil), müsst ihr das von der Geschäftsstelle genehmigen lassen. Bitte beachtet, dass ihr das rechtzeitig macht, denn dafür braucht es einen längeren Vorlauf. Zusätzlich müsst ihr vor Beginn der Schulung diese Fahrt auch über ((dieses Formular)) begründen.
Fahrtkostensätze
Stand: April 2026
- Fahrrad: 25 Ct. / km
- Klimapauschale Fahrrad: Für die ersten 30km mit dem Fahrrad bekommst du zusätzlich 75 Ct. / km
- Fahrradtickets Bahn/Bus und Parktickets für Fahrräder: 100 %
- 2. Klasse Bahnfahrt, andere ÖV: 100 %
- 2. Klasse Bahnfahrt mit BahnCard 50: 112 %
- 2. Klasse Bahnfahrt mit BahnCard 25: 106 %
- Auto – 1 Person: 7 Ct. / km
- Auto – 2 Personen: 10 Ct. / km
- Auto – 3 Personen: 15 Ct. / km
- Auto – 4 Personen: 20 Ct. / km
- Auto – 5 Personen: 25 Ct. / km
- Auto – jede weitere Person: +2 Ct / km
- Park- und Mautgebühren für schulungsrelevante Fahrzeuge werden übernommen, jedoch keine Vignetten.