Freistellung für Ehrenamtliche
Für eure Jugendarbeit könnt ihr euch von eurem Arbeitgeber freistellen lassen. In Baden-Württemberg könnt ihr dafür entweder einen Freistellungsantrag nach dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts einreichen oder Bildungszeit beantragen.
Freistellungsantrag
Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts
Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts verpflichtet eure Arbeitgeber*innen unter bestimmten Voraussetzungen zur Gewährung von (unbezahltem) Sonderurlaub.
Die wichtigsten Merkmale des Gesetzes sind:
Es besteht ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Freistellung für alle vom Gesetz (§1) erfassten Personen, Maßnahmen und Organisationen.
Der Arbeitsort muss in Baden-Württemberg liegen.
Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer*innen und Auszubildende ab 16 Jahren.
Der jährliche Freistellungsanspruch beträgt 10 Tage, für Auszubildende 5 Tage
Die Freistellung kann auf maximal 3 Veranstaltungen pro Jahr aufgeteilt werden.
Der Antrag muss 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Die Freistellung kann auch zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Übungsleiter*innen und Trainer*innen im Jugendbereich des Sports gewährt werden.
Um eine Freistellung zu beantragen, schickst du am besten eine Mail mit folgenden Informationen an die Geschäftsstelle:
- Name und Anschrift des Arbeitgebers (evtl. mit Ansprechperson)
- Nennung des*r Träger*in der Veranstaltung (entweder JDAV BaWü, Hauptverband oder Sektion)
- Datum, Ort und Bezeichnung der Veranstaltung
- Anzahl der beantragten Tage der Freistellung
Mit diesen Daten können wir deinen Freistellungsantrag ausfüllen und ihn dir mit unserer Unterschrift zuschicken. Danach unterschreibst du den Antrag und legst ihn deinem*r Arbeitgeber*in vor.
Bildungszeit
Bildungszeit ist eine bezahlte Freistellung von der Arbeit für Bildungszwecke
Nachdem ihr den Antrag bei eurem*r Arbeitgeber*in fristgerecht eingereicht habt, könnt ihr für Grundausbildungen, Fortbildungen und Aufbaumodule Bildungszeit erhalten: aber nur dann, wenn sie von der JDAV BaWü durchgeführt wurden!
Hier findest du alle Infos, zum Beispiel auch die Liste anerkannter Träger von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich. Manche Arbeitgeber*innen benötigen diese Liste oder einen Zertifizierungsnachweis. Manche wollen auch eine Bestätigung über die tägliche Dauer der Schulungen oder einen Stundenplan. In diesem Fall wendet euch bitte per Mail an uns.
Download des vorausgefüllten Bildungszeitantrags